Ron Prosor, Israels Botschafter in Deutschland, sprach von einer „klaren roten Linie » gegen Judenhass. Seine Reaktion auf den jüngsten Vorstoß des Bundesrats war eindeutig positiv, und sie zeigt, wie hoch die Erwartungen an den deutschen Gesetzgeber aktuell sind. Denn der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen soll.
Ein Gesetzentwurf mit Zähnen : bis zu fünf Jahre Haft
Der Gesetzentwurf ist klar formuliert. Wer öffentlich zur Vernichtung Israels aufruft oder dessen Existenzrecht bestreitet, und zwar in einer Weise, die antisemitische Übergriffe oder Gewalt begünstigen könnte, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe. Initiiert wurde das Vorhaben von Boris Rhein, Ministerpräsident des Landes Hessen und CDU-Politiker, der damit ein klares Signal gegen islamistischen und linksextremen Antisemitismus setzen will.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den bestehenden § 130 des Strafgesetzbuchs zu ergänzen. Dieser Paragraph verbietet bereits die Volksverhetzung sowie die Leugnung des Holocaust. Die neue Regelung würde den Schutzbereich erweitern und explizit die Infragestellung des Existenzrechts eines anerkannten Staates unter Strafe stellen, ein Novum im deutschen Strafrecht.
Für viele jüdische Organisationen in Deutschland ist dieser Schritt längst überfällig. Seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 haben antisemitische Vorfälle auf deutschen Straßen, an Hochschulen und in sozialen Netzwerken dramatisch zugenommen. Botschafter Prosor betonte zudem, dass der Kampf gegen Judenhass nicht nur vor Gericht, sondern auch in Schulen, Universitäten und Kultureinrichtungen geführt werden müsse.
| Aspekt | Aktuelle Rechtslage (§ 130 StGB) | Geplante Erweiterung |
|---|---|---|
| Straftatbestand | Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung | Leugnung des Existenzrechts Israels |
| Höchststrafe | 5 Jahre Haft | Ebenfalls bis zu 5 Jahre Haft |
| Voraussetzung | Öffentliche Äußerung, Aufstachelung | Öffentlicher Aufruf + Gewaltbegünstigung |
| Zuständigkeit | Bundestag (bereits beschlossen) | Bundestag (noch ausstehend) |
Verfassungsrechtliche Bedenken : Meinungsfreiheit versus Staatsschutz
So eindeutig das politische Signal auch ist, so heftig tobt hinter den Kulissen die juristische Debatte. Rund dreißig Rechtsprofessoren haben öffentlich Bedenken gegen den Entwurf geäußert. Ihr Kernargument : Eine pauschale Strafbarkeit der Bestreitung des Existenzrechts Israels könnte mit dem Grundgesetz unvereinbar sein, genauer gesagt mit Artikel 5, der die Meinungsfreiheit schützt.
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2025 hatte bereits festgestellt, dass ein generelles Verbot solcher Äußerungen an verfassungsrechtlichen Grenzen scheitern könnte. Das Wissenschaftliche Dienst des Bundestags teilt diese Einschätzung und warnt vor einem möglichen Konflikt zwischen dem Gesetzentwurf und den Grundrechten. Diese Stimmen sind nicht zu ignorieren, selbst wohlmeinende Gesetze können vor dem Bundesverfassungsgericht kippen.
Die Befürworter des Vorhabens halten dagegen. Sie berufen sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst, das in früheren Urteilen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ausdrücklich gebilligt hat, wenn es darum geht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Deutschland, geprägt durch die Shoah und die Erfahrung zweier Diktaturen im 20. Jahrhundert, habe eine besondere historische Verantwortung. Dieses Argument hat Gewicht.
- Befürworter : Schutz der demokratischen Grundordnung, historische Verantwortung Deutschlands, Bekämpfung wachsenden Antisemitismus
- Kritiker : Konflikt mit Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit), Gefahr der Überbreite des Tatbestands, Urteil von 2025 als Warnsignal
- Offene Frage : Wie weit darf der Staat gehen, um Hass zu kriminalisieren, ohne legitime politische Kritik zu erfassen ?
Der nächste Schritt liegt beim Bundestag, der als einzige Kammer des Parlaments berechtigt ist, das Strafgesetzbuch dauerhaft zu ändern. Der Bundesrat, der die sechzehn Bundesländer vertritt, hat seinen Teil getan. Jetzt entscheidet die Volkskammer.
Was jetzt auf den Bundestag zukommt
Gesetze sterben oft in parlamentarischen Ausschüssen. Das weiß jeder, der den Berliner Politikbetrieb kennt. Ob dieser Entwurf die nötige Mehrheit findet, hängt davon ab, wie überzeugend die Koalition die verfassungsrechtlichen Einwände entkräften kann, oder ob sie den Text noch nachschärft.
Eine Möglichkeit wäre, den Tatbestand enger zu fassen : nicht jede abstrakte Bestreitung des Existenzrechts Israels, sondern nur solche Äußerungen, die nachweislich zur konkreten Bedrohung jüdischer Menschen beitragen. Das würde die Kollision mit der Meinungsfreiheit abschwächen, ohne den Kern des Gesetzes aufzugeben. Mehrere Verfassungsrechtler haben genau das vorgeschlagen.
Frankreich hat seit 1990 mit dem Gayssot-Gesetz Erfahrungen mit ähnlicher Gesetzgebung gesammelt, dieses stellt Holocaust-Leugnung unter Strafe. Die Erfahrung dort zeigt : Solche Gesetze werden selten angewendet, wirken aber als symbolisches Signal. Deutschland könnte einen vergleichbaren Weg gehen, mit einer Regelung, die weniger der täglichen Strafverfolgung dient als der gesellschaftlichen Normensetzung.
Frankreich greift man sich bei solchen Vergleichen am besten vorsichtig an. Deutschlands rechtlicher Rahmen, sein föderales System und seine spezifische Erinnerungskultur machen jede direkte Übertragung schwierig. Trotzdem lohnt der Blick über den Rhein. Was zählt, ist nicht nur das Gesetz selbst, sondern die Botschaft, die es sendet : dass Deutschland auch 2026 die Lehren seiner Geschichte ernst nimmt.
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