Neue Regelungen für den Führerschein 2023: Was Autofahrer im Blick behalten sollten
30 August 2023Neue Entwicklungen im Führerscheinwesen könnten das Autofahren in der Europäischen Union bald maßgeblich beeinflussen, insbesondere für junge Fahrer. Im Jahr 2023 haben bereits viele Autofahrer in Deutschland einen neuen Führerschein beantragen müssen. Jedoch steht noch mehr bevor, da die EU plant, eine vierte Führerscheinrichtlinie einzuführen, die besonders für Fahranfänger bedeutsame Veränderungen bringen könnte.
Die vierte Führerscheinrichtlinie wird momentan vom ADAC diskutiert und muss erst in nationales Recht umgewandelt werden, bevor sie in Deutschland wirksam wird. Die geplanten Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des Führerscheins:
Neues Mindestalter für Bus- und LKW-Fahrer: Der Entwurf sieht vor, das Mindestalter für den Erwerb der Klasse C für LKWs und der Klasse D für Busse zu senken. Dies könnte zum Beispiel für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr von Vorteil sein.
Anerkennung von B17 im Ausland: Die Anerkennung des Führerscheins der Klasse B17 im Ausland soll ermöglicht werden, was für junge Fahrer mehr Freiheiten bei Reisen innerhalb der EU bedeuten könnte.
Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70: Personen über 70 könnten künftig alle fünf Jahre einer Fahrtauglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Diese Regelung, die in einigen anderen EU-Ländern bereits besteht, könnte harmonisiert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Digitaler Führerschein: Die bedeutendste Änderung könnte die Einführung eines digitalen Führerscheins sein. Dieser könnte über eine Smartphone-App genutzt werden und zusätzlich eine sichere Scheckkarte mit QR-Code beinhalten.
Gewichtsgrenze der Klasse B: Die aktuelle Gewichtsgrenze für Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden dürfen, könnte von 3,5 Tonnen auf bis zu 4,25 Tonnen erhöht werden, vorausgesetzt, der Fahrer besitzt den Führerschein bereits seit zwei Jahren.
Diese Veränderungen würden besonders junge Fahrer betreffen. Aktuell dürfen in Deutschland nur Personen ab 21 Jahren die Klasse C für LKWs und erst ab 24 Jahren die Klasse D für Busse erwerben. Die neue Richtlinie könnte das Mindestalter senken und somit beispielsweise den Einsatz von jungen Fahrern im öffentlichen Dienst erleichtern. Auch für junge PKW-Fahrer gibt es mögliche Anpassungen: Die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse B bereits mit 17 Jahren zu erwerben und bis zum 18. Lebensjahr unter Begleitung zu fahren, könnte EU-weit vereinheitlicht werden.
Während einige dieser Änderungen auf positive Resonanz stoßen könnten, gibt es auch kontroverse Aspekte. Die vorgeschlagene Fahrtauglichkeitsprüfung ab 70 Jahren könnte für Diskussionen sorgen, ebenso wie die potenzielle Erhöhung der Gewichtsgrenze für Klasse-B-Fahrzeuge.
Insgesamt zeichnet sich ab, dass die vierte Führerscheinrichtlinie der EU weitreichende Auswirkungen auf das Fahren und die Mobilität haben könnte, insbesondere für junge und ältere Fahrer. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussionen über diese Änderungen verlaufen und inwieweit sie tatsächlich in den verschiedenen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.