Stromsteuer bedroht deutsche Souveränität in Europa

Politiker in Parlamentssaal starren auf Stromkrisenmeter mit Blitz

22 Milliarden Euro in 48 Tagen : So viel hat die Europäische Union laut EU-Energiekommissar Dan Jørgensen seit Beginn des Nahost-Krieges für fossile Energieimporte ausgegeben, ohne dabei auch nur eine einzige zusätzliche Megawattstunde zu erhalten. Diese Zahl allein erklärt, warum Brüssel die Elektrifizierung mit aller Kraft vorantreibt. Was sie nicht erklärt, ist die Methode, mit der die Kommission dieses Ziel erreichen will, und genau hier entzündet sich der Konflikt mit Deutschland.

Souveränität oder Elektrifizierung : Warum Berlin Brüssel die Stirn bietet

Der Kern des Streits ist technisch, aber seine Folgen sind politisch brisant. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, der Strom steuerlich günstiger stellen soll als Erdgas. Das Ziel ist verständlich : Wer Wärmepumpen, Elektroautos und industrielle Prozesse von Gas auf Strom umstellen soll, braucht einen finanziellen Anreiz. Heute zahlt ein deutscher Haushalt im Schnitt mehr als das Dreifache für Strom im Vergleich zu Gas bei gleichem Energiegehalt. Das macht Investitionen in Elektrotechnologien schlicht unattraktiv.

Bastian Fleig, Generaldirektor im Bundesfinanzministerium, hat in einem Brief an die Kommission klar Stellung bezogen : „Ich habe ernsthafte Zweifel daran, dass der Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden kann. Er widerspricht dem Einstimmigkeitsgebot im Steuerrecht und greift unmittelbar in die nationale Steuer- und Haushaltshoheit ein. » Diese Formulierung ist keine diplomatische Floskel, sondern eine juristische Kampfansage.

Der eigentliche Zankapfel : Die Kommission will steuerliche Regelungen nicht über die Energiesteuerrichtlinie einführen, wo Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedsstaaten erforderlich wäre, sondern über die Marktgestaltungsverordnung für Strom, die mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet werden kann. Für Deutschland bedeutet das einen Verfassungsbruch auf europäischer Ebene, bei dem fiskalische Souveränität durch einen Umweg ausgehebelt wird.

Die Lücke im Energiesteuerrecht : Wie Brüssel einen Seitenweg nutzt

Um zu verstehen, warum dieser Streit so verfahren ist, muss man einen Blick zurückwerfen. Bei den Verhandlungen zur Energiesteuerrichtlinie hatten die Mitgliedsstaaten bewusst einen Kompromiss ausgehandelt : Strom wurde aus der ökologischen Rangordnung der Energieträger herausgenommen. Den Ländern blieb damit ein erheblicher Spielraum, ihre nationale Stromsteuerpolitik selbst zu gestalten. Berlin sieht in dem neuen Kommissionsvorschlag den Versuch, genau diese Rangordnung durch die Hintertür der Strommarktregulierung wieder einzuführen.

Das ist kein abstraktes Rechtsproblem. Zwei Länder zeigen, dass der Weg anders geht : Finnland und Schweden besteuern Gas bereits höher als Strom, und zwar über ihre nationalen Steuersysteme. Sie beweisen, dass das Ziel, Strom gegenüber fossilen Energieträgern zu bevorzugen, erreichbar ist, ohne fiskalische Grundrechte der Staaten anzutasten.

Für die praktische Dimension des Problems liefert Saverio Papa, Energiereferent beim Europäischen Wärmepumpenverband, eine aufschlussreiche Analyse. Netz- und Steuerlasten übersteigen bei Strom oft den reinen Energiepreis selbst. Konkret sieht die Kostenstruktur europäischer Stromrechnungen so aus :

Kostenbestandteil Haushalte Unternehmen
Netzentgelte 27 % 21 %
Steuern und Abgaben 24 % 16 %
Reiner Energiepreis 49 % 63 %

Diese Zahlen stammen aus Kommissionsdaten und machen deutlich : Wer die Stromsteuer senken will, muss an politisch sensiblen Stellschrauben drehen, die Staaten ungern aus der Hand geben.

Was die Blockade wirklich kostet und welchen Weg Deutschland vorschlägt

Tom Lewis, Energiepolitikkoordinator beim Climate Action Network Europe, bringt es ohne Umschweife auf den Punkt : Solange ein deutsches Durchschnittshaus mehr als dreimal so viel für Strom zahlt wie für Gas, wird die Wärmepumpe gegenüber dem Gaskessel immer das schlechtere Geschäft bleiben. Das ist keine ideologische Aussage, sondern Verbraucherpsychologie. Investitionsentscheidungen folgen dem Preis.

Berlin bestreitet das nicht. Der Brief des Bundesfinanzministeriums betont ausdrücklich, dass Deutschland das Transformationsziel teilt. Die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Wärmeversorgung steht auch in Berlin auf der Agenda. Der Dissens betrifft ausschließlich den rechtlichen Weg dorthin. Drei Punkte fasst die deutsche Position zusammen :

  1. Steuerliche Maßnahmen gehören in die Energiesteuerrichtlinie, nicht in die Strommarktverordnung.
  2. Entscheidungen über die Besteuerung müssen einstimmig fallen, um die nationale Haushaltssouveränität zu wahren.
  3. Der bestehende Kompromiss aus den Energiesteuer-Verhandlungen darf nicht durch Seiteneingang wieder aufgerollt werden.

Der Zeitplan drängt. Nach der Sommerpause sollen Europäisches Parlament und Rat unter irischer Ratspräsidentschaft in die Verhandlungen über diesen Vorschlag einsteigen. Brüssel hat außerdem bereits festgelegt, dass bis 2040 der Anteil von Strom am Gesamtenergieverbrauch der EU 46 Prozent erreichen soll. Der Druck auf die Mitgliedsstaaten wächst auch geopolitisch : Die Unsicherheiten rund um die Straße von Hormus, durch die ein erheblicher Teil der globalen Flüssiggaslieferungen fließt, machen die Abhängigkeit von Gasimporten zu einem handfesten Sicherheitsrisiko.

Wer diesen Streit als rein technische Rechtsfrage abtut, verkennt, was auf dem Spiel steht. Es geht um die Frage, wie weit Brüssel in die nationalen Fiskalstrukturen eingreifen darf, ohne das Einstimmigkeitsprinzip zu umgehen. Die Antwort auf diese Frage wird nicht nur die Stromrechnung der nächsten Dekade prägen, sondern das institutionelle Gleichgewicht zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten für viele weitere Politikbereiche formen. Wer also wirklich wissen will, wohin die europäische Integration steuert, sollte diesen scheinbar technischen Steuerstreit sehr genau verfolgen.

Jonas
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